Gesundheitspolitik
Telefonische Krankschreibung gilt maximal 5 Tage
Länger als 3 Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer:innen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser 3 Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin. Für diese AU braucht man nicht unbedingt zum Arzt. Grundsätzlich ist eine Krankschreibung auch per Telefon oder Video-Sprechstunde möglich. Voraussetzung allerdings: Die Krankheit lässt sich ohne körperliche Untersuchung feststellen. In der Regel wird die AU dann auch gleich elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet.
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